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Elternmitarbeit in der Schwarzburgschule

1. Der Klassenelternbeirat

In jeder Klasse wird alle zwei Jahre ein Elternteil als Klassenelternbeirat gewählt und ein Elternteil als Stellvertreter/in. Die Klassenelternbeiräte haben folgende Aufgaben:

  • Einladung zum Elternabend:

Wenigstens einmal im Schulhalbjahr laden die Klassenelternbeiräte die Eltern und den/die Klassenlehrer/in zum Elternabend ein. Der Elternabend dient dazu, Klassenthemen zu besprechen, gemeinsame Vorhaben zu organisieren und den Dialog zwischen Klassenlehrern und Eltern zu fördern.

  • Teilname an den Sitzungen des Schulelternbeirats:

Der Klassenelternbeirat ist Mitglied des Schulelternbeirats. Als solcher hat er die Aufgabe in den Sitzungen des Schulelternbeirats Wünsche und Vorschläge seiner Klasse vorzubringen und zu vertreten.

  • Information der Elternschaft:

Der Klassenelternbeirat sollte die Eltern über die Beschlüsse im Schulelternbeirat und in der Schulkonferenz informieren.

2. Der Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat setzt sich aus den Klassenelternbeiräten zusammen.

Alle zwei Jahre wählt er eine/n Vorsitzende/n, eine/n stellvertretenden Vorsitzenden und nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder. Sie bereiten die Sitzungen des Schulelternbeirats vor und leiten sie. Dazu werde regelmäßig auch die Schulleitung und der Personalrat eingeladen.

Aufgaben und Rechte des Schulelternbeirats sind unter anderem:

  • Bekanntgabe und Ausführung seiner Beschlüsse, eventuell Bildung von Ausschüssen.
  • Ausübung der Mitbestimmungsrechte der Eltern an der Schule.
  • Anhörrecht für Maßnahmen der Schulleitung, die von allgemeiner, maßgeblicher Bedeutung für das Schulleben sind.
  • Informationsrecht und  Initiativrecht wesentliche Angelegenheiten des Schullebens betreffend,  Beschwerderecht bei Verfassungsverstössen.
  • Teilnahme an den Gesamtkonferenzen: Vorsitzende und Vertreter sowie drei weitere Mitglieder des Schulelternbeirats können beratend an den Gesamtkonferenzen (Mitglieder sind alle Lehrerinnen und Lehrer sowie alle sozialpädagogischen Mitarbeiter der Schule) teilnehmen.

    3. Die Schulkonferenz

    Die Schulkonferenz setzt sich zu einer Hälfte aus Lehrerinnen und Lehrern, die alle zwei Jahre in der Gesamtkonferenz gewählt werden und der Schulleitung zusammen. Die andere Hälfte besteht in der Grundschule aus den Vertretern der Eltern. Sie werden vom Schulelternbeirat aus der gesamten Schulelternschaft ebenfalls für zwei Jahre gewählt. Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleitung.

    Die Schulkonferenz tagt mindestens einmal im Schulhalbjahr. In der Schulkonferenz wird gemeinsam beraten und Beschlüsse werden gefasst. Die Schulkonferenz entscheidet auch über das Schulprogramm und die Einrichtung von Ganztagsbetreuungsangeboten.

    Elternmitarbeit ist wichtig!

    Der Schulelternbeirat ist das Sprachrohr der Elternschaft.

    Fragen und Probleme, die mehrere Kinder und mehrere Klassen betreffen, werden hier aufgenommen und gegenüber der Schulleitung vertreten. 

    Die Hessische Verfassung garantiert den Erziehungsberechtigten das Recht, die „Gestaltung des Unterrichtswesen mitzubestimmen“ (Hess.Verf., Art. 56, Abs. 6).

    Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass Sie als Eltern dieses Recht wahrnehmen, indem Sie sich in den verschiedenen Gremien der Elternmitarbeit engagieren.

    Wir freuen uns, Ihr Interesse an der Elternmitarbeit an der Schwarzburgschule geweckt zu haben!